Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Folgende Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AVB/AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit Ina Meillan, Am Ochsenborn 19, 55218 Ingelheim am Rhein, im folgenden Designerin genannt. Abweichende AGB/AVB der nationalen und internationalen Vertragspartner*innen werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich per Briefpost oder E-Mail bestätigt wurden. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.

2. Angebot

2.1. Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten rein Netto zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn nicht anders erwähnt.
2.2. Im Angebot weist die Designerin auf ihre Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse hin. Über eine mögliche Sozialabgabepflicht informiert sich der*die Auftraggeber*in eigenverantwortlich.

Info Sozialabgabe

3. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen. Bestellungen werden durch schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail oder Briefpost angenommen.

4. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung

4.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
4.2. Die Anfertigung von Konzepten und Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Designerin nach Weisung für den*die Auftraggeber*in erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3. Werden Entwürfe in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, so ist die Designerin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
4.4. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.

5. Sonderleistungen, Nebenleistungen- und Reisekosten

5.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung, werden nach Zeitaufwand berechnet.
5.2. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem*der Auftraggeber*in abgesprochen sind, sind von dem*der Auftraggeber*in zu übernehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. An Entwürfen und anderen Leistungen werden jeweils nur die einfachen Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die digital erstellt wurden und der Gestaltung des Produktes dienen, in editierbaren Originaldateien an den*die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der*die Auftraggeber*in die Herausgabe solcher Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Designerin dem*der Auftraggeber*in editierbare Originaldateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.
6.3. Gelieferte Erzeugnisse und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das Eigentum der Designerin.

7. Urheberrecht / Copyright und Nutzungsrechte

7.1. Bei jedem an die Designerin erteiltem Auftrag handelt es sich um einen Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen beschränkt ist.
7.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
7.3. Die Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Wurde keine Vergütung vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
7.4. Die Designerin überträgt dem*der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung der Vergütung über.
7.5. Die Designerin hat das Recht, auf den Veröffentlichungen/Vervielfältigungen als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der*die Auftraggeber*in nach, dass kein Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der*die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er*sie die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für die bereits begonnenen Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der*die Auftraggeber*in zu vertreten hat, so kann die Designerin eine angemessene Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der*die Auftraggeber*in versichert, dass er*sie zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen, Dateien, Bildmaterial und Unterlagen berechtigt ist. Sollte er*sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der*die Auftraggeber*in die Designerin von allen Ersatzansprüchen frei.

9. Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den*die Auftraggeber*in ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers*der Auftraggeberin bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der*die Auftraggeber*in nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der*die Auftraggeber*in in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm*ihr gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

10. Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen sind, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, in den vereinbarten Preisen enthalten. Bei Überschreitung wird die Designerin den*die Auftraggeber*in im Voraus informieren und dies mit ihm*ihr abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

11. Vermittlung von Speicherplatz/Domainregistrierung/Druckereien

Bei Vermittlung von Speicherplatz/Domainregistrierungen/Druckereien wird die Designerin nur beratend tätig. Verträge werden zwischen dem*der Auftraggeber*in und dem*der jeweiligen Webhoster/Provider/Druckerei geschlossen.

12. Haftungsausschlüsse

12.1. Die Designerin haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
12.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers*der Auftraggeberin an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem*der Auftraggeber*in keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.
12.3. Sofern die Designerin selbst Auftraggeberin von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den*die Auftraggeber*in ab. Der*die Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Designerin zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
12.4. Der*die Auftraggeber*in stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Designerin stellen wegen eines Verhaltens, für das der*die Auftraggeber*in nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er*sie trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
12.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den*die Auftraggeber*in übernimmt diese*r die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
12.6. Für die von dem*der Auftraggeber*in freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Designerin.
12.7. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Designerin nicht.
12.8. Die Designerin übernimmt keine Haftung für die Inhalte der von dem*der Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Materialien. Die Designerin geht davon aus, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

13. Überlassene Materialien

Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt die Designerin keine Haftung.

14. Datensicherheit

Der*die Auftraggeber*in spricht die Designerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.

15. Datenschutz

Der*die Auftraggeber*in erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit Daten über seine Person gespeichert, geändert oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

16. Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen/Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen/Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarung/Bestimmung muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarung/Bestimmung, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.

17. Sonstige Bestimmungen

Tritt der*die Auftraggeber*in aus Gründen, die nicht von der Designerin zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von der Designerin nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswerts, als vereinbart.

18. Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

19. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Wohnort der Designerin, wenn Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

20. Schlussbestimmung

20.1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Designerin.
20.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juli 2023